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Echte Hausschwamm |
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Bekämpfung |
Der Echte Hausschwamm und seine Bekämpfung
Die Bekämpfung des Hausschwammes ist schwierig und setzt entsprechende
Fachkenntnisse voraus. Daher empfiehlt es sich, die Sanierungsarbeiten
einer ausgewiesenen Spezialfirma zu übertragen, deren Mitarbeiter den
Fachausweis für Holzschutzfachleute der LIGNUM besitzen. Für
Offerten und Verträge können der NormpositionenKatalog NPK 852 D / 1985
Holzschutzarbeiten (Chemischer Holzschutz) sowie die Offert- und
Vertragsformulare der LIGNUM als Grundlage verwendet werden.

Biologie
Der Echte Hausschwamm (Serpula lacrimans) ist einer der gefährlichsten
holzzerstörenden Pilze in Gebäuden. Er tritt vorwiegend in Altbauten und
nach unsachgemäss durchgeführten Gebäudesanierungen auf. In den weitaus
meisten Fällen greift er dem Erdboden nahe Gebäudeteile wie Böden,
Decken, feuchte, nicht unterkellerte Parterreräume oder schlecht belüftete
Halbkeller an. Er kann sowohl Nadel- wie Laubholz rasch und völlig
zerstören. Dabei erzeugt er eine typische Braunfäule. Er befällt neben
Massivholz auch Span- und Faserplatten, Fasermatten, Schilfisolationen,
Teppiche, Papier. Textilien aus Zellulosefasern u.a.m.
Der Hausschwamm wächst bei
Temperaturen zwischen ca. 3 und 26 °C und Holzfeuchten zwischen
25 und 55 %. wobei die
optimalen Bedingungen bei 21 °C und 30-40% Holzfeuchte liegen.
Fehlender Luftzug begünstigt sein Wachstum.
Über 26 °C stellt er sein Wachstum ein.
Die Ursache des Schwammbefalls ist in jedem Fall eine hohe Luft- oder
Holzfeuchtigkeit. Holzfeuchtigkeit
über 25 % und Luftfeuchtigkeit über 85% begünstigen das Pilzwachstum.
Hat sich der Hausschwamm im Holz festgesetzt, so kann er sich unter
Nachziehen von Wasser auch auf Hölzer mit einer Feuchte unter
25% ausdehnen, indem er die Holzfeuchte um 10-40 % erhöht.
Mit Hilfe der Pilzfäden und -strange (Myzel) kann er
sich rasch und weit ausbreiten,
durch Mauerwerk und lsolationsmaterial dringen, ohne diese zu zerstören,
und neues Holz befeuchten und angreifen.
Zu den hohen Holzfeuchten können besonders bei Altbauten Sperrschichten
wie PVC-Beläge, rückenbeschichtete Teppiche und Unterlagsböden sowie
filmbildende Anstriche auf Tätern führen, wenn das Holz nicht gegen Erd
und Mauerfeuchtigkeit abgeschirmt und hinterlüftet wird. Weitere Ursachen
sind mangelnder Unterhalt: undichte Dächer, undichte und schwitzende
Wasserleitungen, verstopfte Entwässerungsanlagen, Einbau von undichten
Nasszellen wie ungenügend isolierte WC‘s, Dusch- und Baderäume in alte
Holzbauten, sowie Kondenswasserbildung, mangelhafte Ableitung von
Sickerwasser usw. Bei Neubauten kann der Einbau von zu feuchtem oder
krankem Holz, mangelnder oder fehlender Schutz gegen aufsteigende Feuchte,
unzweckmassige Dachform (Wassersack), überstürztes Bauen (mangelhafte
Bauaustrocknung) zur Entwicklung des Hausschwammes führen.
Die Verschleppungsgefahr ist beim Hausschwamm besonders gross. Die
Infektion erfolgt durch Holzkisten und -fässer, Holzelemente, Werkzeuge
und Geräte sowie Kartons, die in befallenen Kellern gelagert werden.
Eine Übertragung ist auch möglich durch Abbruchholz und mittels Schuhwerk
sowie durch Verbreitung der Sporen reifer Fruchtkörper durch Luftzug.
Infolge der besonderen biologischen Eigenschaften dieser Plizart sind
Sanierungen sorgfältig und gründlich durchzuführen.

Echter Hausschwamm bei undichtem Ablaufrohr.

Erkennungsmerkmale
Bei einem Pilzschaden muss
festgestellt werden, ob es sich beim Befall um den Echten Hausschwamm oder
einen andern holzzerstörenden Pilz handelt. Beim Vorhandensein des
Hausschwammes muss nicht nur die Feuchtigkeitsquelle beseitigt, sondern
auch der Pilz gründlich bekämpft werden.
Der Pilz bildet ein weisses, watteartiges Luftmyzel, das sich stellenweise
bald zitronengelb und im Alter grau, olivgrün, violett und tonfarbig
verfärbt. Am hellen Myzel bilden sich graue bis graubraune, bis
bleistiftdicke Pilzstränge mit lappigem Zwischenmyzel aus. Trockene
Pilzstränge sind brüchig.

Beispiel von Pilzsträngen
Mikroskopisch sind 2,5 bis
6,5
mm breite, dickwandige Faserhyphen (Mittelwert: 4.1
mm), viele 5 bis 60 um dicke Gefässhyphen und an den Hyphen des
Luttmyzels viele auswachsende Schnallen nachweisbar. Der Fruchtkörper ist
meist flach pfannkuchenartig auf der Unterlage ausgebreitet, schwammig
weich aber zäh, mit weissem wulstigem Zuwachsrand, in der Mitte mit
gewundenen netzartigen Falten oder Gruben von blassgelber bis rostbrauner
Farbe. Er ist leicht ablösbar. Die
Sporen können einen zimt- bis rostbraunen Staub bilden. Im Mikroskop sind
sie goldgelb bis gelbbraun, 4,5 bis 6
mm breit, 9-12 um lang und bohnen- bis nierenförmig. Das Holz
selbst zeigt bei starker Zerstörung das typische Erscheinungsbild einer
Braunfäule: braungefärbtes, würfelig brechendes Holz.
Sanierung
Klärung der Ausdehnung des
Schadens Nach der Bestimmung der Pilzart und der Ursache der
erhöhten Holzfeuchte muss die Ausdehnung und
die lntensität des Pilzbefalles min.1 m über das äusserlich sichtbare
Pilzgeflecht hinaus geprüft werden, da das dünne Myzel leicht übersehen
wird. Da Pilzstränge besonders Bruchsteinmauern durchwachsen können,
müssen auch die Mauern und die angrenzenden Räume untersucht werden. 50 cm
über das Schadenareal hinaus muss der Putz von den Mauern geschlagen
werden, um den Pilzbefall verfolgen zu können. Wenn sich bereits Sporen
gebildet haben, muss angenommen werden, dass sich der Hausschwamm bereits
auf weitere Teile ausgedehnt hat als durch das Pilzmyzel sichtbar ist. In
solchen Fällen sind auch Decken stichprobenweise zu prüfen.
Desinfektion des Befallsareals
Um das Risiko einer
Verschleppung des Hausschwammes zu vermindern, wird das Schadenareal vor
dem Ausbau des befallenen Holzes mit einem pilzwidrigen
Desinfektions- oder Holzschutzmittel besprüht. Dabei sind
folgende Vorsichtsmassnahmen zu treffen:
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In grossen Wohnräumen
sind vom Hausschwamm nicht befallene Teile durch |
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Kunststoffolien
abzutrennen. |
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Offene Lebensmittel und Pflanzen sind aus dem
befallenen Raum zu entfernen. |
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Dosen und Flaschen sind
mit gesättigter Kochsalzlösung
(350 g in 1 Liter Wasser) zu |
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waschen, bevor sie in einen befallsfreien Raum gebracht werden. |
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Nicht befallene
Holzgestelle, die nicht entfernt werden können und auf denen nach
der |
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Sanierung Lebensmittel
offen gelagert werden, sind mit
15%iger Borat- oder |
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Kupfersulfatlösung abzuwaschen. Während der Sanierung des
Befallsareals mit einem |
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organischen Schutzmittel
sind diese Elemente mit Kunststoffolien hermetisch abzudecken. |
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Zur Verminderung des
Übertragungsrisikos sind vor die befallenen Räume mit gesättigter |
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Kochsalzlösung oder einem
Desinfektionsmittel getränkte Jutesäcke oder Matten zu legen, |
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damit die Schuhe
abgestreift und desinfiziert werden können. |
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Zur Desinfektion des Befallsareals dürfen nur Produkte verwendet
werden, bei denen auf der |
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Packung die amtliche
BAG-Kontrollnummer aufgeführt ist. |
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Die auf den Packungen angegebenen Vorschriften sind
genau zu befolgen |
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Spritzarbeiten sind
grundsätzlich nur von gut instruiertem, geübtem Fachpersonal
auszuführen. |
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Eine zweckmässige
Ausrüstung wie wasserdichte Kleidung, Gummistiefel, Hut, |
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Gummihandschuhe,
Schutzbrille und -maske ist zur Verhütung von Unfällen notwendig. |
Ausbau des befallenen Holzes
Nach der Desinfektion des
Befallsareals ist altes Holz, das seine natürliche Festigkeit verloren
hat, ohne Verlust von Material aus dem Gebäude zu entfernen, zu verbrennen
oder einer Kehrichtverbrennungsanlage zuzuführen. Bei Hausschwammbefall
muss aus Sicherheitsgründen das Holz 1 m über das offensichtlich befallene
Areal hinaus ersetzt werden. Infiziertes oder infektionsverdächtiges, aber
in seiner Struktur und Festigkeit noch unverändertes Holz darf nur im Bau
bleiben, wenn es mit einem wirksamen Holzschutzmittel gut und tief
(Bohrlochtränkung) imprägniert wird.

Entfernen des befallenen Holzes
Entfernung des Bodenmaterials
und der Schüttung
In stark befallenen
Kellern mit Naturböden ist die oberste Bodenschicht ca.
15 cm tief und 1 m über das sichtbare Befallsareal hinaus zu
entfernen. Unter Beton kriechende
Myzelien müssen über Bohrlöcher oder Fugen mit Schutzmittel behandelt
werden. Isolations- und Füllmaterialien
in befallenen Decken und Wänden sind auszuwechseln. Das Material soll in
Plastiksäcken auf öffentliche Deponien abgeführt werden.

Entfernen vom Bodenmaterial und Schüttung
Sanierung des Mauerwerkes
Da im Mauerwerk, besonders
an Holzresten, verbleibendes
Pilzmyzel zu neuen Infektionen führen kann, ist Putz-material sowie Mörtel
in Fugen 2 bis 5 cm tief zu entfernen. Es ist darauf zu achten,
dass kein Pilzmyzel zurückbleibt. Ist der Pilz in das Mauerwerk gewachsen
und nicht entfernbar, so sind an
diesen Stellen im Abstand von ca.
30 cm gegenseitig versetzte Löcher von 30 mm Durchmesser in einem Winkel
von ca. 45°
zu bohren und mindestens zweimal mit Schutzmittel zu füllen. Bei
horizontal ausgeführten Löchern können auch aus Zement oder Gips
«Schwalbennester» zum mehrmaligen Einbringen der Schutzmittel gefertigt
werden. Oft wird das verbleibende Mauerwerk mit der Löttampe abgeflammt,
wobei aber nur eine geringe Tiefenwirkung erreicht wird. Mit
Infrarotstrahlen wird eine etwas bessere Tiefenwirkung erzielt, doch
reicht dies in der Regel zur sicheren Abtötung nicht aus. Beim
Umgang mit Flamme und Hitze ist auf die Brandgefahr zu achten.
Chemische Bekämpfung
Nach der Entfernung des befallenen Holzes und der
Pilzstränge im Mauerwerk werden das verbleibende Holz und die Mauern mit
einem wirksamen Holzschutzmittel behandelt (vgl.: Verzeichnis der
bewerteten Holzschutzmittel der
LIGNUM; lmprägniermittel mit dem Gütezeichen
P).
Neben der Behandlung der Holzoberflächen empfiehlt es sich, im
gefährdeten Bereich das Holz von oben nach unten mit Bohrlöchern zu
versehen, die 3 bis 5mal mit
Holzschutzmittel gefüllt werden. Zum Schluss wird
gegebenenfalls reines Salz, Schutzpatronen oder eine Paste eingefüllt und
die Bohrlöcher werden verdübelt. Auch das gesamte Mauerwerk wird
mit einem kalkverträglichen Schutzmittel satt besprüht. Fluorhaltige
Produkte sind nicht geeignet. Bei starker Verseuchung der Mauer müssen im
Mauerwerk Sperren durch Bohrlochtränkung oder durch das Anbringen von
Schwalbennestern geschaffen werden (vgl.
Sanierung des Mauerwerkes).
Bei der Behandlung sind die zum Schutz des Personals notwendigen
Vorsichtsmassnahmen zu treffen (vgl. Desinfektion des Befallsareals). Bei
der Bekämpfung mit organischen Schutzmitteln dürfen keine offenen Feuer
vorliegen oder funkensprühende Apparate verwendet werden.
Bei der Sanierung von Lebens- und Futtermittelräumen sind allfällige
Anwendungseinschränkungen auf der Schutzmittelpackung zu beachten und
Warnvorschriften einzuhalten. In
diesen Räumen wird im allgemeinen mit Schutzsalzen und Pasten auf Bor-,
Kupfer- oder Zinkbasis statt mit organischen Produkten gearbeitet.
Nach der chemischen Behandlung mit organischen Schutzmitteln soll
der Raum mindestens 4 Wochen
gründlich belüftet werden, bevor er bewohnt wird oder Lebens- und
Futtermittel eingelagert werden. Es muss dabei auch verhindert werden,
dass Lösemittel und ihre Dämpfe in organische Isolationsmaterialien
eindringen. Bei der Verwendung von wässrigen Produkten müssen Holz und
Mauerwerk trocken sein, bevor Isolationsmaterialien angeschlagen sowie
Lebens- und Futtermittel eingelagert werden.
Renovation
Im Anschluss an die chemische Bekämpfung des
Hausschwammes kann nach dem Austrocknen von Wasser und Lösemittel aus Holz
und Mauerwerk mit der Instandstellung des Raumes begonnen werden. Dabei
sind durch baulich-konstruktive Massnahmen erneute Feuchteeinwirkungen
auszuschliessen. Geborstene Wasserleitungen sind zu reparieren und
notwendige Sickerleitungen sind zu erstellen. Es muss für eine gute
Isolation gegen auf steigende Feuchte und Kondenswasser und für bessere
Lüftungsverhältnisse gesorgt werden. Neu einzubauendes Holz wie Balken,
Latten und Leisten sowie die Unterseite von Bodenbrettern müssen mit einem
anerkannten, wirksamen Schutzmittel
(vgl.: Verzeichnis der bewerteten Holzschutzmittel der LIGNUM;
lmprägniermittel mit dem Zeichen P)
vorbeugend behandelt werden. Kann die Ursache der Feuchteeinwirkung nicht
behoben werden, ist auf den Einsatz von Holz und Holzwerkstoffen zu verzichten.
Bei der Sanierung von Naturkellern ist trockenes Bodenmaterial (z. B.
Kies) einzubringen.

Einlagerung von Lebens- und
Futtermitteln
Allgemein dürfen Lebens- und Futtermittel nach der
Sanierung nicht in direkten Kontakt mit biozid behandelten
Oberflächen (z.B. Holz und Mauerwerk> kommen. Diese Kontaktflächen müssen
mindestens mit Packpapier abgedeckt werden.
Vorbeugende Massnahmen
Um
Hausschwamm-Schäden vorzubeugen, sollten u. a. folgende Punkte beachtet
werden:
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Vermeiden von «verlorenen» Holzböden und Schalungen
unter neuen Fussböden bzw. |
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wenig luftdurchlässigen Bodenbelägen. |
| - |
Gute Umlüftung feuchtexponierter Holzbauteile |
| - |
Gute Belüftung der Kellerräume und Halbkeller |
| - |
Kein Lagern von Abbruchholz in
Gebäuden (holzzerstörende Insekten und Pilze) und von |
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Brennholz in feuchten
Kellern. |
| - |
Verpackungsmaterialien aus Holz und Papier nicht
direkt auf Naturböden oder an feuchten |
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Wänden lagern. |
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Periodische Kontrolle feuchter
Räume. Je früher ein Pilzangriff erkannt und die |
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Feuchtigkeitsquellen saniert werden, um so kleiner
können die Kosten gehalten werden. |
Auskunftssteilen
Weitere
Auskünfte sind erhältlich bei:
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LIGNUM, Schweiz.
Arbeitsgemeinschaft für das Holz, Falkenstrasse 26, 8008 Zürich, |
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Telefon 01 / 47
50 57 |
| - |
EMPA, Eidg.
Materialprüfungs- und Versuchsanstalt, Abt. Biologie, Unterstrasse 11,
9001 |
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St. Gallen, Telefon 071
/209141 |
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Herstellern von Holzschutzmitteln |
Fachliteratur
CR8, 1985:
Normpositionen-Katalog NPK 852 D Holzschutzarbeiten (Chemischer
Holzschutz), Schweiz.
Zentralstelle für Baurationalisierung, 31 5.
LIGNUM, 1976: Dokumentation Holz, Holzschutz und Oberflächenbehandlung;
Bd. 1 Holzschutz, 108 S.
EMPA/LIGNUM, 1983:
Richtlinie Holzschutz im Bauwesen, 125.
LIGNUM: Verzeichnis bewerteter Holzschutzmittel mit LIGNUM-Gütezeichen
LIGNUM: Adressliste der Holzschutzfachleute mit LIGNUM-Fähigkeitsausweis.
LIGNUM: Offert- und
Vertragsformulare für
Holzschutzarbeiten für Neubauten und
bestehende
Gebäude, 5 bzw. 8S.
DIN 68800, Blatt 4:
Holzschutz im Hochbau - Bekämpfungsmassnahmen
gegen Pilz- und lnsektenbefall, 2S.
Sutter H.P., 1986: Holzschädlinge an Kulturgütern erkennen un~ bekämpfen,
Haupt-Verlag Bern, 167 S.
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