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Richtlinie
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Holzzerstörende |
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Insekten |
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und ihre |
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Bekämpfung |
Bei der Beurteilung
des Befallsrisikos muss zwischen Frischholzinsekten und
Trockenholzinsekten unterschieden werden. Frischholzinsekten befallen das
frische, berindete Holz, Trockenholzinsekten verursachen Schäden am
trockenen, rindenfreien Bauholz. Ziel dieser Richtlinie ist es,
Erkennungsmerkmale für die Trockenholzinsekten zu vermitteln sowie
Möglichkeiten für deren fachgerechte Bekämpfung zu beschreiben.
EMPA/ LIGNUM
1.
Biologie und Erkennungsmerkmale
1 .1 Frischholzinsekten
Typisch
für diese Insektengruppe ist, dass sie ihre Eier an geschwächte stehende
Bäume, an in Rinde oder mindestens mit Bastresten gelagertes, feuchtes
Rundholz und auf Schwartenbretter ablegen Die Entwicklung einer weiteren
Generation ist am bast-
und rindenfreien Holz nicht mehr möglich. Zu den wichtigsten Arten gehören
die im Holz brütenden Borken-, Werft- und
Kernholzkäfer, die braun- bis schwarzgerandete Bohrgänge im Holz
zur Folge haben.
Zwischen
Rinde und Splint leben die rindenbrütenden Borkenkäfer und
verschiedene Bockkäferarten (z.B.
Scheibenböcke, Fichtenbock u.a.), die in der Regel nur einen
kurzen, bohrmehlfreien Gang für die Puppenwiege in
den Splint anlegen. Nur ausnahmsweise kann der blaue Scheibenbock
längere bohrmehlfreie oder
locker mit Bohrmehl gefüllte Gänge (Unterschied zu
Hausbock) in den Splint anlegen.
Kreisrunde
Larvengänge im Holz, die sehr dicht mit Bohrmehl verstopft sind und in
einem kreisrunden Ausflugloch von 4-7 mm Durchmesser enden, sind bei
unseren einheimischen Nadelhölzern auf Befall durch Holzwespen
zurückzuführen. Auch hier besteht keine Gefahr für eine weitere
Verbreitung in trockenem Holz.
An
verbauten Holzbauteilen und am Brennholz müssen Feuchtholzinsekten
nicht chemisch bekämpft werden. Bei der Holzsortierung muss aber gemäss
der SIA-Norm 164 entsprechend befallenes Holz ausgeschieden werden, um
spätere Verletzungen von lsolationsmaterialien (z.B. wasserdampfdichte
Folien) durch ausfliegende Insekten auszuschliessen.
1.2 Trockenholzinsekten
Diese
lnsektengruppe zeichnet sich dadurch aus, dass sich ihre Larven je nach
Art bereits bei einer Holzfeuchte von 7-16% entwickeln
können. Dadurch ist es ihnen möglich, während mehrerer
Insekten-Generationen trockenes Holz zu schädigen. Die Käfer von Hausbock
und Anobium verursachen selbst keine Schäden. Durch das Ausfliegen dienen
sie der Artverbreitung.
In
trockenen, beheizten Wohnräumen besteht nur eine sehr geringe
Befallsgefahr.
1 .21 Hausbock (Hylotrupes
bajulus)
Die
Weibchen des 8-24
mm langen braunen bis
schwarzen Hausbockes mit den beiden
weissbehaarten Winkeln auf den Flügeldecken und den 2 glänzenden
Warzen auf dem weisslich behaarten Halsschild legen ihre Eier in Risse und
Ritzen von Nadelholz ab. Von hier bohrt sich die gelblichweisse, beinlose
Larve in das
Holz, wo sie sich während ca. 3 bis 15 Jahren
ernährt und bis zu einer Länge von max. 30 mm
heranwächst. Die Larve weist beidseits vom Kopf je 3 mikroskopisch
erkennbare kleine Punktaugen auf. Sie frisst vorwiegend nahe der
Holzoberfläche des Splintholzes und verstopft dabei ihre ovalen Frassgänge
dicht mit Bohrmehl und walzenförmigem Kot. Dies führt oft zu
aderarti9en Ausbuchtungen an der Holzoberfläche. Beim Offnen
der Gänge ist das Bohrmehl sichtbar.
Am Ende
der Entwicklung wird von der Larve ein ca. 3 cm langer,
bohrmehlfreier Gang angelegt, in dem sie sich verpuppt und zum Käfer
verwandelt. Dieser verlässt das Holz durch ein ovales Ausflugloch
von 4-5 x 7-10 mm und lebt ca. 4-6 Wochen im
Freien.
Lange
bohrmehlfreie Gänge im
Holz
stammen nicht vom Hausbock.
Die
Aktivität des Hausbockes kann nur an frischen Ausfluglöchern, freigelegten
Larven und Frassgeräuschen erkannt werden. Das Ausstossen von Bohrmehl aus
alten Fluglöchern des Hausbockes ist meist auf andere, das Holz nicht
gefährdende Insekten zurückzuführen (siehe besonders Holzfassaden).
Auf
ähnliche Weise wie der Hausbock lebt im Kastanienholz der Bockkäfer
Hesperophanes cinereus, dessen Larven ebenfalls beidseits des Kopfes je 3
Punktaugen aufweisen.
1 .22 Gemeiner Nagekäfer (Anobium
punctatum)
Beim
Nagekäfer handelt es sich um einen 3-5 mm langen,
gedrungenen, meist dunkelbraunen bis
schwarzen Käfer, dessen Halsschild über den Kopf vorgezogen ist. Im
Unterschied zu den Borkenkäfern sind hier die Fühler gestreckt und weisen
kein knopfförmiges Ende auf. Die Eier werden in Risse, Ritzen und in alte
Frassgänge von Laub- und Nadelhölzern abgelegt. Bevorzugt werden alte, von
Schimmelpilzen befallene Hölzer.
Im Holz
fressen die crämefarbigen, engerlingsartig gekrümmten Larven, die 6 Beine
aufweisen, während 2-5 Jahren (unter
ungünstigen Bedingungen auch wesentlich länger). Dann verpuppen sie sich,
verwandeln sich zu Käfern, welche durch kreisrunde Löcher von 1-3 mm
Durchmesser ausfliegen. Die Larvengänge weisen einen kreisrunden
Querschnitt auf und sind mit «eiförmigem» Kot und feinem Bohrmehl locker
angefüllt. Bohrmehl wird oft durch die Fluglöcher ausgestossen. Daran kann
die Aktivität der Insekten oder ihrer Parasiten (Nützlinge) erkannt
werden. Für eine optimale Entwicklung des Nagekäfers ist eine Holzfeuchte
von 27%
erforderlich. Unter 11 % ist eine
Entwicklung ausgeschlossen.
1.23 Brauner Splintholzkäfer (Lyctus
brunneus)
Der
braune Splintholzkäfer ist hellrot bis
schwarzbraun, 3-7 mm lang und weist lange, schmale Flügeldecken auf.
Die Unterscheidung von andern Splintholzkäferarten ist
schwierig.
Der
Käfer legt die Eier in Risse und angeschnittene Holzgefässe (Poren) und in
alte Larvengänge stärkereicher Laubhölzer (besonders
tropische Arten wie Limba und Abachi) ab. Die engerlingsartige,
cr~mefarbene Larve zeigt einen stark aufgewölbten Brustteil mit 3 Paar
Beinen sowie eine grosse Atemöffnung auf dem zweithintersten
Körperabschnitt.
Die
Larvenentwicklung dauert in der Regel zwischen 3 Monaten und 3 Jahren. Die
Larven hinterlassen in den Gängen ein feines, puderförmiges Frassmehl, das
oft aus offenen Holzgefässen (Poren) und Fluglöchern rieselt. Frassmehl
und Gangrand haben dieselbe Farbe wie das gesunde Holz. Die runden
Fluglöcher der Käfer weisen einen Durchmesser von 0,9—1 ‚7 mm auf. Die
Schäden treten besonders an tropischen Schnitthölzern sowie an
Inneneinrichtungen aus entsprechenden Hölzern in
neueren Bauten und an tropischen Souvenirs
(Masken, Bastartikeln u.a.) auf.
Am
häufigsten anzutreffen ist in der Schweiz der braune Splintholzkäfer.
Daneben können aber auch weitere Splintholzkäferarten wie Lyctus linearis,
Lyctus africanus, Trogoxylon aequale, Trogoxylon impressum gefunden
werden. Für den Nachweis der Verantwortlichkeit bei einem Schadenfall ist
die Artbestimmung unerlässlich. Die Unterscheidung ist nur an den Käfern
möglich.
2.
Feststellung des Insektenbefalles
2.1 Schadenerkennung
Besteht
in einem Gebäude der Verdacht, dass Insekten
Holz
zerstören, so ist abzuklären
- ob Schadbilder
vorliegen.
- welcher Gruppe
von Insekten der Verursacher angehört,
- ob der Schädling
noch aktiv ist und
- wie weit sich
der Schaden ausdehnt.
Der
Schädling kann anhand gefundener Tiere und mit Hilfe von Schadensmerkmalen
wie Fluglöchern, Frassgängen, aderartigen Erhebungen auf der
Holzoberfläche u.a. (siehe Biologie der Insekten) grob bestimmt werden.
Schwarz gerandete Frassgänge sind nicht auf Trockenholzinsekten
zurückzuführen.
Kriterien für die
Feststellung eines aktiven Befalls sind lebende Tiere (Larven und Käfer),
Frass- und Klopfgeräusche, Auswurf von Bohrmehl und Entstehung neuer
Fluglöcher.
Eine
Aktivität von holzzerstörenden Insekten kann aber dann vorgetäuscht
werden, wenn Larven von Solitärbienen, -wespen oder von Vorratsschädlingen
in alte Frassgänge der Holzzerstörer eindringen und Bohrmehl auswerfen.
Dies ist häufig an alten Holzfassaden oder in Speichern und Scheunen der
Fall.
Das
Risiko eines Befalls durch den Hausbock nimmt in der Regel mit zunehmendem
Alter des Holzes ab. Bei über 80 Jahre alten
Konstruktionen muss lebender Befall durch Hausbock eindeutig
nachgewiesen werden, ehe umfangreiche Bekämpfungsmassnahmen durchgeführt
werden.
Hausbock
(Hylotrupes
bajulus)
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| Querschnitt eines
befallenen Balkens |
Ovale Ausfluglöcher
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Gemeiner Nagekäfer
(Anobium puncatum)
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| Von Larven
zerfressenes Fichtenholz
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Runde
Ausfluglöcher |
Brauner Splintholzkäfer
(Lyctus
brunneus)
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| Frassgänge in
Limbaholz |
Runde
Ausfluglöcher |
2.2 Schadenausdehnung
Grundsätzlich
ist das gesamte Holzwerk einer Konstruktion gewissenhaft und sorgfältig
auf aktiven Befall abzusuchen. Be: Befall durch Nagekäfer (Anobien) und
Lyctus kann der Schadenumfang in der Hegel anhand der vorhandenen 1-3 mm
kleinen, kreisrunden Fluglöcher und sichtbarem Bohrmehlauswurf
festgestellt werden
Beim
Hausbockbefall genügt das Absuchen nach Fluglöchern allein nicht. Mit
einem spitzen Gegenstand (z.B. 3 Ahle) können die Holzbauteile quer zur
Faser geritzt werden. Dies führt zum Aufreissen oberflächlicher
Larvengänge. Aderartig hervortretende Larvengänge können auch im
Streiflicht gesehen werden. Sind weder Fluglöcher noch Gänge an der
Oberfläche sichtbar, kann durch oberflächliche Kontrollhiebe mit dem
Beil oder
durch Abschleifen der äussersten Holzschicht eine allfällige
Befallsfreiheit festgestellt werden.
Besteht
der Verdacht, dass auch die Tragbalken von Bodenkonstruktionen befallen
sind, so sind diese ebenfalls für Untersuchung und Behandlung zugänglich
zu machen. Bei starkem Befall muss die Schüttung herausgenommen und die
Beschaffenheit des Zwischenbodens untersucht werden. Besondere Beachtung
ist den Balkenenden zu schenken, die ins Mauerwerk eingreifen (Auflager).
Auch Riegelwände, Ausbauten, Dachuntersichten u.a. sind in die
Untersuchung einzubeziehen.
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| Aderartige Frassgänge
der Hausbocklarven |
3. Vorbereitungsarbeiten zur
Sanierung
- Sind
Holzbauteile aktiv von Hausbock allein oder gemeinsam mit Nagekäfern
befallen sowie Ausdehnung und Intensität des Schadens bekannt, so sind
Nutztiere, Lebens- und Futtermittel sowie Materialien, die bei der
Sanierung beschädigt werden könnten, aus den entsprechenden Räumen zu
entfernen.
-
Von Hausbock
stark befallene Holzpartien werden abgebeilt, um ein wirkungsvolles
Eindringen der Schutzmittel zu gewährleisten. In vielen Fällen kann nur
durch Abbeilen beurteilt werden, ob die Konstruktion den statischen
Anforderungen noch genügt. Die freigelegten Frassgänge sind mit der
Drahtbürste sauber auszubürsten. Rinden- und Bastteile sind zu
entfernen.
-
Um
Neuinfektionen zu verhindern, sind abgebeilte Holzteile, Späne und das
ausgebürstete Bohrmehl zu vernichten.
- Das gesamte
Holzwerk inkl. Latten ist von Rinde, Bast, Schmutz, Staub und alten Farb-,
Kalk- und Feuerschutz-Anstrichen zu reinigen.
- Die
Tragfähigkeit des Restquerschnittes der Holzbauteile ist durch einen
Holzfachmann zu überprüfen.
-
Stark
geschwächte Teile werden durch neue, vorbeugend gegen Insekten geschützte
Hölzer ersetzt oder
verstärkt.
- Sind
lackierte oder beschichtete Türen, Türrahmen und andere Inneneinrichtungen
von Splintholzkäfern (Lyctus, Trogoxylon) befallen, werden jene in der
Regel ausgebaut und durch Lyctus-resistente Hölzer
(z.B. Nadelhölzer), Faser- und Spanplatten oder durch insektizid
behandelte Bauteile ersetzt. Da Holzschutzmittel nicht durch
Anstriche, Kunstharzbeläge und Leimschichten in befallenes Holz eindringen
können, werden Schutzmittel gelegentlich bei sehr schwachem Befall durch
Ausfluglöcher und speziell angebrachte Bohrlöcher injiziert.
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| Schleifen der
befallenen Hölzer |
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4.
Bekämpfende Massnahmen
Bekämpfungsmassnahmen
sind nur dort durchzuführen wo ein aktiver Befall vorliegt. Wird ein
Schaden frühzeitig entdeckt und zeigt er nur geringe Ausdehnung, genügt in
der Regel eine lokale Behandlung.
Bei über
80 Jahre alten Holzbauteilen, bei denen die Analyse nur eine geringe
Wahrscheinlichkeit eines aktiven Hausbockbefalles ergibt und die nach der
Sanierung noch zugänglich und kontrollierbar sind, empfiehlt sich nach
gründlicher Reinigung der Hölzer und Frassgänge, die Elemente ohne
chemische Behandlung während 3 bis 4 Jahren unter Kontrolle zu halten.
Erst bei Veränderung des Schadbildes durch den Hausbock sind
Bekämpfungsmassnahmen zu ergreifen.
Für
Offerten und Verträge können der NormpositionenKatalog NPK 852 D /
1985 Holzschutzarbeiten (Chemischer Holzschutz) sowie die Offert- und
Vertragsformulare der LIGNUM als Grundlage verwendet werden.
Es
empfiehlt sich, die Sanierungsarbeiten einer ausgewiesenen Spezialfirma zu
übertragen, deren Mitarbeiter den Fachausweis für Holzschutzfachleute
der LIGNUM besitzen.
4.1 Bekämpfung mit lösemittelhaltigen Schutzmitteln
Vor
einer Bekämpfung ist sicherzustellen, dass keine Materialien und
Einrichtungen (Kabel, lsolationsmaterialien, Stukkaturen u.a.) durch
das Schutzmittel beschädigt werden.
Der
Behandlungszeitpunkt ist so zu wählen, dass das Risiko einer Berührung mit
Nutztieren, Futter- und Lebensmitteln (z.B. in Ställen, Scheunen,
Lebensmittel-lagern) möglichst gering ist. Bei der Behandlung von Brücken
dürfen keine Schutzmittel in die Gewässer gelangen (Gefährdung von
Fischen).
Für die
Bekämpfung sind wirksame Schutzmittel (vgl. Verzeichnis der bewerteten
Holzschutzmittel der LIGNUM:
lmprägniermittel
mit Gütezeichen Ib) zu verwenden. Produkte aus Holzessig
sind unwirksam.
4.11 Spritzen oder Streichen
Bei der
Behandlung des Holzes im Spritz- oder Streichverfahren muss die vom
Hersteller vorgeschriebene Auftragsmenge pro m2 Holzoberfläche
aufgebracht werden. Zu diesem Zweck wird das Schutzmittel entweder mit dem
Pinsel zwei- bis dreimal satt gestrichen oder mit einer Handdruckspritze,
einem Luftdruck- bzw. Airless-Spritzgerät auf das Holz gespritzt. Der
zweite bzw. dritte Arbeitsgang sollte stets vor dem vollständigen
Verdunsten des Lösemittels der vorhergehenden Behandlung (nach ca. 1 -3
Stunden) erfolgen. Beim Spritzen ist die Düsenöffnung so zu wählen, dass
kein übermässiger Sprühnebel entsteht. Generell ist auf einen
gleichmässigen Auftrag des Schutzmittels zu achten.
Beim
Einsatz von organischen Schutzmitteln kann ein festhaftender
Kalkanstrich belassen werden. Die Aufwandmenge ist in diesem Fall um 25 %
zu erhöhen. Spritzen oder Streichen des Schutzmittels genügt zur
Bekämpfung des Hausbockes, soweit die Holzbauteile mindestens von drei Seiten
zugänglich sind.
 |
Spritzen |
4.12 Spezialverfahren
Nur auf
ein oder zwei Seiten zugängliche Holzbauteile sind zusätzlich zur
Oberflächenbehandlung (4.11)
durch
Bohrlochtränkung oder Injektion mit Druckgeraten zu behandeln. Beide
genannten Verfahren führen zu einer kontrollierten Dosierung der
Holzschutzmittel. Sie eignen Sich auch zur
Bekämpfung eines starken Nagekäferbefalls.
4.12.1
4.12.1 Bohrlochtränkung
Bei der
Bohrlochtränkung — Verfahren
ohne Druck —werden
im Abstand von 15
bis 30 cm versetzt Löcher von 1 0 bis 1 5 mm Durchmesser
2/3
bis
3/4
tief,
bezogen auf die Holzstärke, gebohrt. Sie werden drei- bis fünfmal mit
Holzschutzmittel gefüllt bis zur Sättigung der Holzfasern.
4.12.2
4.12.2 Injektionen mit
Druckgeräten
Beim
lnjektionsverfahren mit Druckgeräten werden in die befallenen Holzbauteile
in Abständen von ca. 30-50 cm versetzt Löcher
von 9,5 mm Durchmesser 2/3
bis
3/4
tief,
bezogen auf die Holzstärke, gebohrt und Plastiknippel mit Rückschlagventil (ø 10
mm) in die Löcher geschlagen. Mit Hilfe des Druckgerätes wird mit
2-4 bar (je
nach Erhaltungszustand des Holzes) durch ein- bis zweimaliges Injizieren
1 bis 1 ‚5 dl
Holzschutzmittel pro Loch eingebracht. Bei sichtbaren
Holzbauteilen (z.B. Riegelfassaden) wirken die verwendeten Plastiknippel
oft störend. In diesem Fall werden die Nippel mit Holzdübeln (ø 10
mm) im Holz versenkt und damit die Löcher verschlossen. Ungeeignet
sind allgemein Verfahren, bei denen das Holzschutzmittel unter hohem Druck
in das Holz gepresst wird. Dies führt wegen grosser
Spritzverluste zu einer unkontrollierten Einbringmenge des
Schutzmittels und zu einem Aufreissen des Holzes.
4.13 Vorsichtsmassnahmen
Bei der
Verwendung von Holzschutzmjttetn sind die
notwendigen
Vorsichtsmassnahmen zu treffen
-
Es sind nur
Produkte zu verwenden, die bei den Bundesämtern für Gesundheitswesen (BAG) und Umweltschutz
(BUS) registriert sind.
-
Die auf den
Packungen angegebenen Anwendungsvorschritten sind genau zu befolgen.
-
Bei Einsatz von
Holzschutzmitteln in Lebens- und Futtermittelräumen sind allfällige
Anwendungseinschränkungen auf der Schutzmittelpackung zu beachten und
Warnvorsch ritten einzuhalten.
-
Spritzarbeiten
sind grundsätzlich nur von gut instruiertem Fachpersonal auszuführen.
-
Eine
zweckmässige Ausrüstung wie älteste Kleidung, Gummistiefel und
-handschuhe, Schutzbrille und maske ist zur Verhütung von Unfällen
notwendig.
-
Bei der
Sanierung muss verhindert werden, dass Lösemittel und ihre Dämpfe in
organische oder mit Harzen ausgerüstete, mineralische lsoliermaterialien
eindringen.
-
Während der
Bekämpfung mit organischen Schutzmitteln besteht Brandgefahr: daher keine
offenen Feuer entfachen, keine funkensprühenden Apparate (z.B.
Schweissapparate, Trennscheiben) einsetzen, nicht rauchen. Aus demselben
Grund ist der Raum nach der Sanierung während mindestens dreier Tage gut zu
durchlüften und für Personen, die mit der Bekämpfung nichts zu tun
haben (firmenfremde Handwerker u.a.), abzusperren.
-
Nach Abschluss
der Behandlung mit organischen Schutzmitteln soll der Raum mindestens
vier Wochen
gründlich belüftet werden, bevor er bewohnt oder für die Lebens- und
Futtermittellagerung verwendet wird. Eine gute Verdunstung der Läsemittel
ist auch notwendig, wenn der Raum anschliessend isoliert wird.
-
Bei Verwendung
wässriger Produkte
zur vorbeugenden Behandlung müssen Holz und Mauerwerk trocken sein, bevor
lsolationsmaterialien angeschlagen werden (Gefahr eines
Pilzbefalls).
4.14 Einlagerung von Lebens- und Futtermitteln
Allgemein dürfen
Lebens- und Futtermittel nach der
Sanierung nicht
in direkten Kontakt mit biozid behandelten
Oberflächen
kommen. Diese Kontaktflächen
müssen
mindestens mit
Packpapier
abgedeckt werden.
4.2 Bekämpfung mit
Heissluftverfahren
Das
Heissluttverfahren wird im Ausland seit Jahrzehnten besonders zur
Bekämpfung von Hausbock und Nagekäfern in Dachkonstruktionen verwendet.
Mit einem Aggregat wird heisse Luft (langsam ansteigend bis ca. 120
0C) in den Raum geblasen‘ bis in den ungünstig gelegenen
und stark dimensionierten Hölzern in der
Mitte des Querschnittes während mindestens einer Stunde die
Abtötungstemperatur von 60 0C
erreicht wird. Dabei beträgt die Raumtemperatur 80-100
0C. Der Temperaturverlauf in Balkenmitte muss stündlich
kontrolliert und registriert werden. Die Behancilungszeit hängt ab vom
Aussenklima sowie von der Grösse und Dichtigkeit des Raumes. Vorteile des
Verfahrens sind, dass keine giftigen Stoffe und brennbaren Lösemittel in
den Raum gebracht werden. In Lebens- und Futtermittellagern werden
gleichzeitig auch die Vorratsschädlinge abgetötet.Sofern keine leicht
entzündbaren Stoffe (Lösemittel u.a.)
gelagert
werden, besteht für das Holz keine Brandgefahr,da die thermische
Stabilität des Holzes bis 110 0C
gewährleistet ist. Über 110 0C
beginnt eine langsame chemische Zersetzung. Der Flammpunkt der
Fichte liegt bei ca. 260
0C. Mit leichter Rissbildung im Holz und lokalem
Harzaustritt ist zu rechnen. Hitzeempfindliche Materialien und mit
Anstrichstoffen versehene Elemente müssen entfernt oder mit
lsolationsmaterial (z.B. Jute u.a.)
gegen Hitzeeinwirkung geschützt werden. Vorsicht ist
auch bei
Gipsstukkaturen geboten.
Fusspfetten und
Balkenlagen mit Lehm- oder Schlackenfüllungen, Balkenköpfe in Mauern
sowie ins Freie ragende Konstruktionselemente sind bei lnsektenbefall mit
chemischen Schutzmitteln im Bohrlochverfahren oder durch Injektionen mit
Druckgeräten zu sanieren.
Soll
neben der Bekämpfung auch ein vorbeugender Schutz erreicht werden, muss
nach der Heissluftbehandlung auf das sauber gereinigte Holz ein chemisches
Schutzmittel gebracht werden. An vor Regen geschützten Holzbauteilen
werden wegen des fehlenden Dampfdruckes meist Borsalzlösungen
verwendet. Es muss mindestens 300 ml einer 10%igen
Salzlösung pro m2 Holz aufgebracht werden.
4.3 4.3 Bekämpfung durch Begasung
Begasungsverfahren
werden in der Schweiz ausser zur Behandlung von kulturhistorischen
Gegenständen und Skulpturen nur vereinzelt zur Abtötung von
holzzerstörenden
Insekten in Schnittholz und Möbeln angewendet. Für diese Anwendungszwecke
werden in erster Linie Methylbromid und
Blausäure eingesetzt. Die Einwirkungszeit muss bei einer wirksamen
Dosis ein (Methylbromid) bis drei Tage
(Blausäure)
betragen. Bei Blausäure muss der Raum anschliessend während dreier Tage
gut belüftet werden, da das Gas vom Material resorbiert und langsam
abgegeben wird. Eine Begasung setzt einen gut abdichtbaren Raum oder eine
dichte Verpackung aus Plastik voraus. Da die erwähnten Gase in die
Giftklassen 2 und 1 eingeteilt sind, darf eine Begasung nur durch speziell
ausgebildete Fachleute mit einer SonderbewilIiung des Bundesamtes für
Gesundheitswesen (Bewilligung E)
durchgeführt werden. Vorteil der Begasung ist, dass nach der sachgemässen
Behandlung von Holz keine toxischen Substanzen abgegeben werden. Daher hat
das Begasungsverrahren nur bekämpfende und keine vorbeugende Wirkung. Mit
Blausäure sind nur bei stark eisenhaltigen Anstrichstoffen nachteilige
Wirkungen (Blauverfärbung) bekannt. Methylbromid kann bei gewissen
Pigmenten zu farblichen Veränderungen und bei verschiedenen Leder- und
Polstermaterialien zu lange anhaltenden geruchlichen Belästigungen
führen.
4.4 4.4 Kennzeichnung der sanierten Objekte
Zur
Information des Bauherrn empfiehlt sich, an gut
sichtbarer
Stelle des behandelten Holzes eine Tafel mit
folgenden Daten
anzubringen:
- Name und Adresse
der Holzschutzfirma,
- Name des
Schutzmtttels bzw. des Verfahrens <Heissluft),
- Monat und Jahr
der Behandlung.
5. Vorbeugende
Massnahmen
Um einem
Befall durch Insekten vorzubeugen, sind
folgende
Punkte zu beachten:
- Einbau von
rinden- und bastfreiem Holz.
- Keine Lagerung
von insektenbefallenem Abbruchholz in Gebäuden.
- Gute Belüftung
von Kellerräumen zur Trockenhaltung des Holzes (Massnahme gegen
Nagekäfer).
- Gute Umlüttung
feuchteexponierter Holzbauteile.
- Periodische
Kontrolle der Konstruktionselemente Je früher ein lnsektenbefall erkannt
wird, um so kleiner können die Kosten für eine lokale Bekämpfung gehalten
werden.
- Vorbeugende
chemische Behandlung der Holzbauteile entsprechend der Richtlinie
«Holz~chutz im Bauwesen».
6.
Auskunftsstellen
Weitere
Informationen sind erhältlich bei:
- LIGNUM, Schweiz.
Arbeitsgemeinschaft für das Holz, Falkenstrasse 26, 8008 Zürich, Tel. 01 /
47 50 57
- EMPA,
Eidgenössische Materialprüfungs- und Versuchsanstalt, Abt. Biologie,
Unterstrasse 11, 9001 St.Gallen, Tel. 071/209141
- Herstellern von
Holzschutzmitteln (Adressen: siehe Verzeichnis der bewerteten
Holzschutzmittel der LIGNUM)
7. Fachliteratur
CR8,
1985: Normpositionen-Katalog NPK 852 D
Holzschutzarbeiten
(Chemischer Holzschutz), Schweiz.
Zentralstelle
für Baurationalisierung, 31 S.
LIGN UM,
1 976: Dokumentation Holz, Holzschutz und Oberflächenbehandlung; Bd. 1
Holzschutz, 1088.
EMPA/LIGN UM,
1983: Richtlinie Hotzschutz im Bauwesen, 128.
LIGNUM:
Verzeichnis bewerteter Holzschutzmittel mit LIGNUM-Gütezeichen.
LIGN UM:
Adressliste der Holzschutzfachleute mit LIGNUM-Fähigkeitsausweis.
L1GNUM:
Offert- und Vertragsformulare für Holzschutzarbeiten für Neubauten und
bestehende
Gebäude,
5 bzw. 8 S.
DIN
68800, Blatt 4: Holzschutz im Hochbau —Bekämpfungsmassnahmen
gegen Pilz- und lnsektenbefall, S 5.
Sutter
H.P., 1 986: Holzschädlinge an Kulturgütern erkennen und bekämpfen,
Haupt-Verlag Bern, 167 S.
Vité
J.P., 1952: Die holzzerstörenden Insekten Mitteleuropas. Musterschmidt,
Wissenschaftl. Verlag.
Göttingen.
Textband 155
S., Bildband, 1953, 78 S.
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